4. Tierstiche und -bisse
Zecken sind von März bis Oktober aktiv. Sie können vor allem zwei Infektionskrankheiten übertragen: Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) und Lyme-Borreliose. Suchen Sie deshalb die Kinder nach dem Aufenthalt auf Wiesen und in Wäldern sorgfältig nach Zecken ab. Mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten sollte die Zecke schnell entfernt, die Stelle zur Kontrolle markiert und die Zecke für eventuelle Arztbesuche aufgehoben werden.
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Bienen, Wespen und Hornissen
Im Frühjahr und Sommer sollte man süße Nahrungsmittel und Getränke, aber auch Wurst möglichst nicht im Freien verzehren. Halten Sie die Trinkflaschen geschlossen.
5. Vermeiden von Infektionen Tollwut
Tollwut wird durch den Biss oder den Speichel eines erkrankten Tieres übertragen. Klären Sie die Kinder darüber auf, dass sie Wildtiere und auch deren Kadaver nicht berühren dürfen.
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Wundstarrkrampf (Tetanus)
Die Erreger von Tetanus kommen in der Erde, in morschem Holz, an rostigen Gegenständen oder in Fäkalien vor. Sie gelangen durch Wunden, Stiche oder Bisse in den Körper. Eine aktive Immunisierung (Impfung) und eine gründliche Wundversorgung schützen. Besprechen Sie das auch mit den Eltern.
Eine Ansteckung mit dem Parasiten erfolgt über den Kot infizierter Füchse, Hunde oder Katzen. Deswegen müssen die Kinder – vor allem vor dem Essen – gründlich die Hände waschen.
Das Virus wird vor allem durch den Speichel, Kot und Urin infizierter Nager sowie durch aufgewirbelten Staub übertragen. Hierzu müssen gewisse Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden (z. B. beim Fegen).
Meiden Sie befallene Gebiete und berühren Sie und die Kinder nicht die Raupen und Nester an und um Eichen. Bei Kontakt empfehlen sich rascher Kleiderwechsel und ein Duschbad mit Haarwäsche.
6. Klettern auf Bäume & Spielen mit Stöcken
Unter Berücksichtigung einiger Sicherheitsaspekte (Prüfung der Bäume, sicherer Fallschutzbereich) können die Kinder auf Bäume klettern. Die Überprüfung kann geschultes Fachpersonal (z. B. Baumpfleger) oder das pädagogische Personal übernehmen. Die Kinder sollten festes Schuhwerk tragen und ohne Ketten, Kapuzen (ohne Knöpfe) oder Handschuhe klettern. Für das Spielen mit Stöcken sollte das pädagogische Personal Regeln je nach Alter und individuellen Voraussetzungen aufstellen (z. B. kein Rennen mit einem Stock in der Hand).
7. Forstarbeiten & jagdliche Einrichtungen
Wald- und Naturflächen, in denen Forstarbeiten laufen, dürfen nicht betreten werden. Holzstapel und jagdliche Einrichtungen (z. B. Hochsitze) dienen nicht als Spielgerät, da sie nicht ausreichend gegen ein Abrollen oder Einstürzen gesichert sind.
8. Pfützen & stehendes Gewässer
Das Wasser aus stehenden Gewässern oder Pfützen darf nicht getrunken werden. Ebenso gilt an offenen Gewässern eine erhöhte Aufsichtspflicht.
Gut zu wissen
• Natur und Wälder dürfen zur Erholung betreten werden, jedoch sollte man gerade bei Wiesengrundstücken die Besitzer fragen.
• Die Verantwortung der Verkehrssicherungspflicht vorab klären.
• Hygienebestimmungen (z. B. bei Toilettengängen) einhalten.
• Klare Regeln mit den Kindern vereinbaren.
• Die Aufsichtspflicht IMMER beachten.
• Kein offenes Feuer in der Natur.
• Aufklärungsbogen und Einverständniserklärungen (z. B. Entfernung von Zecken) von den Eltern unterschreiben lassen.
• Gefährdungsbeurteilung für Ausflüge in die Natur erarbeiten. So werden viele Gefährdungen ersichtlich.
9. Unebenes Gelände
In der Natur werden die Kinder mit ständig wechselnden Bodenbelägen konfrontiert, die sowohl uneben als auch glatt, rutschig oder schlammig sein können. Deswegen ist festes Schuhwerk mit Pro_ lsohle und hohem Schaft besonders wichtig. So haben die Kinder einen sicheren Halt.
Clarissa Wild ist Gründerin und Leiterin des ersten Streuobstwiesenkindergartens in Deutschland.
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