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In der Natur finden Kinder reale Situationen inklusive aller Gefahren vor, in denen sie beobachten, forschen und lernen können. Sie haben die Möglichkeit, die Natur mit all ihren Sinnen zu erleben. Dabei ist es jedoch wichtig, dass das pädagogische Personal gewisse Verhaltensregeln sowie Gefährdungen bei Ausflügen in der Natur beachtet. Es sollten mit den Kindern zusammen klare Regeln vereinbart werden, sodass sie einen gesunden und angstfreien Umgang mit Gefährdungen in der Natur erlernen können.
Planen Sie vorausschauend und behalten Sie den Wetterbericht im Auge. Vermeiden Sie Ausflüge in die Natur bei Sturm und Gewitter sowie in den Tagen danach. Für die Kleidung hat sich die „Zwiebelmethode“ bewährt: Die Kinder tragen Kleidung in mehreren Schichten, so dass sie die Kleidung je nach Situation an- oder ausziehen können. Im Sommer sollten Sie schattiges Gelände bevorzugen und auf ausreichend Schutz vor intensiver Sonneneinstrahlung achten (Kopfbedeckung, Sonnenschutzmittel).
WAS SOLLTE IMMER DABEI SEIN? - AUF EINEN BLICK
Tote Baumstümpfe, abgestorbene Äste und Zweige bieten Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Aber besonders nach Stürmen kann es Wald- und Wiesennutzer gefährden. Das pädagogische Personal sollte deshalb Aufenthaltsorte mit viel Totholz meiden. Wichtig ist der Blick nach oben in die Baumkronen. Sollten Fachkräfte bei einem Ausflug zum Beispiel einen losen Ast im Baum entdecken, umlaufen sie mit den Kindern diesen Bereich so weit wie möglich und halten sich nicht in der nahen Umgebung auf.
Das pädagogische Personal sollte sich vor dem Ausflug über die heimischen Giftpflanzen informieren. Die Kinder müssen wissen, dass sie Früchte oder Kräuter nicht essen und nicht anfassen dürfen. Sie müssen die Gefahren von Giftpflanzen kennen. Das pädagogische Personal sollte immer die Telefonnummer der nächsten Giftnotrufzentrale dabei haben. Besteht der Verdacht auf Vergiftung, sollte das betroffene Kind sofort eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen. Dabei ist es wichtig, die Pflanzen mit- zunehmen, die die Vergiftung verursacht haben könnten.
Zecken sind von März bis Oktober aktiv. Sie können vor allem zwei Infektionskrankheiten übertragen: Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) und Lyme-Borreliose. Suchen Sie deshalb die Kinder nach dem Aufenthalt auf Wiesen und in Wäldern sorgfältig nach Zecken ab. Mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten sollte die Zecke schnell entfernt, die Stelle zur Kontrolle markiert und die Zecke für eventuelle Arztbesuche aufgehoben werden.
Im Frühjahr und Sommer sollte man süße Nahrungsmittel und Getränke, aber auch Wurst möglichst nicht im Freien verzehren. Halten Sie die Trinkflaschen geschlossen.
Tollwut wird durch den Biss oder den Speichel eines erkrankten Tieres übertragen. Klären Sie die Kinder darüber auf, dass sie Wildtiere und auch deren Kadaver nicht berühren dürfen.
Die Erreger von Tetanus kommen in der Erde, in morschem Holz, an rostigen Gegenständen oder in Fäkalien vor. Sie gelangen durch Wunden, Stiche oder Bisse in den Körper. Eine aktive Immunisierung (Impfung) und eine gründliche Wundversorgung schützen. Besprechen Sie das auch mit den Eltern.
Eine Ansteckung mit dem Parasiten erfolgt über den Kot infizierter Füchse, Hunde oder Katzen. Deswegen müssen die Kinder – vor allem vor dem Essen – gründlich die Hände waschen.
Das Virus wird vor allem durch den Speichel, Kot und Urin infizierter Nager sowie durch aufgewirbelten Staub übertragen. Hierzu müssen gewisse Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden (z. B. beim Fegen).
Meiden Sie befallene Gebiete und berühren Sie und die Kinder nicht die Raupen und Nester an und um Eichen. Bei Kontakt empfehlen sich rascher Kleiderwechsel und ein Duschbad mit Haarwäsche.
Unter Berücksichtigung einiger Sicherheitsaspekte (Prüfung der Bäume, sicherer Fallschutzbereich) können die Kinder auf Bäume klettern. Die Überprüfung kann geschultes Fachpersonal (z. B. Baumpfleger) oder das pädagogische Personal übernehmen. Die Kinder sollten festes Schuhwerk tragen und ohne Ketten, Kapuzen (ohne Knöpfe) oder Handschuhe klettern. Für das Spielen mit Stöcken sollte das pädagogische Personal Regeln je nach Alter und individuellen Voraussetzungen aufstellen (z. B. kein Rennen mit einem Stock in der Hand).
Wald- und Naturflächen, in denen Forstarbeiten laufen, dürfen nicht betreten werden. Holzstapel und jagdliche Einrichtungen (z. B. Hochsitze) dienen nicht als Spielgerät, da sie nicht ausreichend gegen ein Abrollen oder Einstürzen gesichert sind.
Das Wasser aus stehenden Gewässern oder Pfützen darf nicht getrunken werden. Ebenso gilt an offenen Gewässern eine erhöhte Aufsichtspflicht.
Gut zu wissen
• Natur und Wälder dürfen zur Erholung betreten werden, jedoch sollte man gerade bei Wiesengrundstücken die Besitzer fragen.
• Die Verantwortung der Verkehrssicherungspflicht vorab klären.
• Hygienebestimmungen (z. B. bei Toilettengängen) einhalten.
• Klare Regeln mit den Kindern vereinbaren.
• Die Aufsichtspflicht IMMER beachten.
• Kein offenes Feuer in der Natur.
• Aufklärungsbogen und Einverständniserklärungen (z. B. Entfernung von Zecken) von den Eltern unterschreiben lassen.
• Gefährdungsbeurteilung für Ausflüge in die Natur erarbeiten. So werden viele Gefährdungen ersichtlich.
In der Natur werden die Kinder mit ständig wechselnden Bodenbelägen konfrontiert, die sowohl uneben als auch glatt, rutschig oder schlammig sein können. Deswegen ist festes Schuhwerk mit Pro_ lsohle und hohem Schaft besonders wichtig. So haben die Kinder einen sicheren Halt.
Clarissa Wild ist Gründerin und Leiterin des ersten Streuobstwiesenkindergartens in Deutschland.
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