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Hier finden Sie Informationen zu Finanzierungsghilfen von Fernkursen.
Besuchen Sie auch die Förderdatenbank Bund, Lander und EU www.foerderdatenbank.de
Eine Investition in Ihre Zukunft – das muss auch belohnt werden!
Kosten für eine beruflich bedingte Fort- oder Weiterbildung können grundsätzlich als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden.
Es können u.a. Studiengebühren, Fachliteratur oder Arbeitsmittel (z. B. Computer, Software) steuerlich geltend gemacht werden.
So bringt Ihnen die Steuererklärung einen Teil der Kursgebühren wieder zurück. Die Höhe, in der diese Abzüge bei der Ermittlung Ihres zu versteuernden Einkommens Berücksichtigung finden, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wenden Sie sich deshalb an Ihr zuständiges Finanzamt oder an Ihren Steuerberater:in.
Viele Arbeitgeber:innen unterstützen ihre Arbeitnehmer:innen und beteiligen sich an den Kosten bzw. übernehmen die Studiengebühren.
Ihr neu gewonnenes Fachwissen ist auch ein Gewinn für Ihre:n Arbeitgeber:in. Deshalb fragen Sie doch einfach mal bei Ihrer/Ihrem Arbeitgeber:in oder Träger nach, ob sie/er sich an den Kosten der Weiterbildung beteiligt oder sie sogar ganz übernimmt.
Im Übrigen, auch Ihr:e Arbeitgeber:in oder Träger kann Fördermittel zur Weiterbildung beantragen. Infos dazu gibt es auch auf unserer Bundesländer-Liste.
Derzeit sind uns leider keine Förderungen bekannt.
Derzeit sind uns leider keine Förderungen bekannt.
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Fördermittel:
Bildungsscheck
Voraussetzung:
Beschäftigte mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg (natürliche Personen).Unternehmen, Freiberufler und Einzelunternehmer (mit Einkommensteuerpflicht oder eine Betriebsstätte im Land Brandenburg); rechtsfähige Vereine; öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe, staatlichen Hochschulen nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz.
Anträge auf Förderung können nur über das Kundenportal der ILB in der Zeit vom 02.01.2023 bis 31.12.2023 gestellt werden.
Mehr Informationen unter: ILB (Investitionsbank des Landes Brandenburg)
Telefon: 0331 – 6602200
Fördermittel:
Bremer Weiterbildungsscheck
Voraussetzung:
Beratungsgespräch in der Arbeitnehmerkammer Bremen.
Mehr Informationen unter https://www.labew-bremen.de/bremer-weiterbildungsschecks
Telefon: 0421 168 891-20 oder per E-Mail weiterbildungsscheck@labew-bremen.de
Mehr Informationen unter https://www.zwei-p.org/weiterbildungsbonus/ oder Telefon: 040 21112 536.
Unternehmen müssen die Fördermittel für Ihre Mitarbeiter:innen beantragen.
Mehr Informationen unter Weiterbildungsdatenbank für Mecklenburg-Vorpommern Aktuelle Förderprogramme (nbank.de), Telefon: 0511 30031-9333 oder beratung@nbank.de
Fördermittel: Förderprogramm „Alltagsintegrierten Sprachbildung und Beobachtung im Elementarbereich“
Voraussetzung: Finanzielle Unterstützung für sozialpädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen, in denen es einen hohen Anteil an Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf, insbesondere mit sprachlichem Förderbedarf, gibt.
Mehr Informationen unter www.kita.nrw.de/personal-qualifizieren/qualifizierung-sprache
Voraussetzung: Antragstellung nur über EurekaRLP Plus
Mehr Informationen unter Rheinland-Pfalz – Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung https://www.berufliche-weiterbildung.rlp.de/foerderprogramm-qualischeck-2021-2027, Telefon: 06131 0967 149 oder info@berufliche-weiterbildung.rlp.de
Fördermittel: Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung für Unternehmen
Voraussetzung: Antragstellung nur über EurekaRLP Plus
Mehr Informationen unter: Rheinland-Pfalz – Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung https://www.berufliche-weiterbildung.rlp.de/foerderprogramm-betriebliche-weiterbildung-2021-2027, Telefon: 06131 0967 149 oder info@berufliche-weiterbildung.rlp.de
Derzeit sind uns leider keine Förderungen bekannt.