Finanzierung

Hier finden Sie Informationen zu Finanzierungsghilfen von Fernkursen.

Besuchen Sie auch die Förderdatenbank Bund, Lander und EU www.foerderdatenbank.de

Steuer

Eine Investition in Ihre Zukunft – das muss auch belohnt werden!

Kosten für eine beruflich bedingte Fort- oder Weiterbildung können grundsätzlich als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden.

Es können u.a. Studiengebühren, Fachliteratur oder Arbeitsmittel (z. B. Computer, Software) steuerlich geltend gemacht werden.
So bringt Ihnen die Steuererklärung einen Teil der Kursgebühren wieder zurück. Die Höhe, in der diese Abzüge bei der Ermittlung Ihres zu versteuernden Einkommens Berücksichtigung finden, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wenden Sie sich deshalb an Ihr zuständiges Finanzamt oder an Ihren Steuerberater:in.

Förderung durch Arbeitgeber:innen

Viele Arbeitgeber:innen unterstützen ihre Arbeitnehmer:innen und beteiligen sich an den Kosten bzw. übernehmen die Studiengebühren.

Ihr neu gewonnenes Fachwissen ist auch ein Gewinn für Ihre:n Arbeitgeber:in. Deshalb fragen Sie doch einfach mal bei Ihrer/Ihrem Arbeitgeber:in oder Träger nach, ob sie/er sich an den Kosten der Weiterbildung beteiligt oder sie sogar ganz übernimmt.
Im Übrigen, auch Ihr:e Arbeitgeber:in oder Träger kann Fördermittel zur Weiterbildung beantragen. Infos dazu gibt es auch auf unserer Bundesländer-Liste.

Förderung durch die einzelnen Bundesländer

Derzeit sind uns leider keine Förderungen bekannt.

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Fördermittel: 

Bildungsscheck

Voraussetzung: 

Beschäftigte mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg (natürliche Personen).Unternehmen, Freiberufler und Einzelunternehmer (mit Einkommensteuerpflicht oder eine Betriebsstätte im Land Brandenburg); rechtsfähige Vereine;  öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe, staatlichen Hochschulen nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz.

Anträge auf Förderung können nur über das Kundenportal der ILB in der Zeit vom 02.01.2023 bis 31.12.2023 gestellt werden.

Mehr Informationen unter: ILB (Investitionsbank des Landes Brandenburg)

https://www.ilb.de/de/arbeit/uebersicht-der-foerderprogramme/weiterbildungsrichtlinie-2022/#konditionen

Telefon: 0331 – 6602200

Fördermittel: 

Bremer Weiterbildungsscheck 

Voraussetzung:  

Beratungsgespräch in der Arbeitnehmerkammer Bremen.

Mehr Informationen unter https://www.labew-bremen.de/bremer-weiterbildungsschecks 

Telefon: 0421 168 891-20 oder per E-Mail weiterbildungsscheck@labew-bremen.de

Fördermittel: 
Hamburger Weiterbildungsbonus
 
Voraussetzung:  
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, die in einem Unternehmen (unter 250 Mitarbeiter:innen), mindestens 15 Stunden wöchentlich arbeiten und mehr als 450 € im Monat verdienen. Aber auch Selbstständige, Beschäftigte in Elternzeit und Existenzgründer/-innen
 

Mehr Informationen unter https://www.zwei-p.org/weiterbildungsbonus/ oder Telefon:  040 21112 536.  

Derzeit sind uns leider keine Förderungen bekannt.
 
Fördermittel: 
Bildungsscheck 
 
Voraussetzung:  
Unternehmen beantragen für Ihre Mitarbeiter:innen
 
Mehr Informationen unter: Weiterbildungsdatenbank für Mecklenburg-Vorpommern https://www.weiterbildung-mv.de, Telefon: 0385 64682-12 
 
Fördermittel: 
Förderprogramm Weiterbildung  Mitarbeiter:innen
Voraussetzung:  

Unternehmen müssen die Fördermittel für Ihre Mitarbeiter:innen beantragen.

Mehr Informationen unter Weiterbildungsdatenbank für Mecklenburg-Vorpommern Aktuelle Förderprogramme (nbank.de), Telefon: 0511 30031-9333  oder beratung@nbank.de

Fördermittel: 
Bildungsscheck 
 
Voraussetzung:
Beschäftigte in einer Einrichtung oder Wohnsitz in NRW mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen max. 40.000 €  bzw. 80.000 Euro bei   gemeinsamer Veranlagung).
 
Mehr Informationen unter:   Weiterbildungsberatung in Nordrhein-Westfalen https://www.weiterbildungsberatung.nrw/finanzierung/bildungsscheck, Telefon: Tel. 0211 837-1929 oder wohnortnaher Beratungsstelle https://www.weiterbildungsberatung.nrw/beratungsstellensuche
 

Fördermittel:  Förderprogramm „Alltagsintegrierten Sprachbildung und Beobachtung im Elementarbereich“
Voraussetzung:    Finanzielle Unterstützung für sozialpädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen, in denen es einen hohen Anteil an Kindern mit   besonderem Unterstützungsbedarf, insbesondere mit sprachlichem Förderbedarf, gibt.

Mehr Informationen unter www.kita.nrw.de/personal-qualifizieren/qualifizierung-sprache

Fördermittel: 
QualiScheck

Voraussetzung:   Antragstellung nur über EurekaRLP Plus 

Mehr Informationen unter Rheinland-Pfalz – Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung https://www.berufliche-weiterbildung.rlp.de/foerderprogramm-qualischeck-2021-2027, Telefon: 06131 0967 149 oder info@berufliche-weiterbildung.rlp.de

Fördermittel:  Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung für Unternehmen

Voraussetzung:   Antragstellung nur über EurekaRLP Plus 

Mehr Informationen unter:   Rheinland-Pfalz – Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung https://www.berufliche-weiterbildung.rlp.de/foerderprogramm-betriebliche-weiterbildung-2021-2027, Telefon: 06131 0967 149 oder info@berufliche-weiterbildung.rlp.de

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Fördermittel: 
Förderprogramm Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG BETRIEB
 
Voraussetzung:  Unternehmen können für Beschäftigte Förderung beantragen
Mehr Informationen unter Investitionsbank Sachsen-Anhalt https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/aus-weiterbilden/weiterbildung-betrieb, Telefon: 0800 56 007 57
Fördermittel: 
Förderprogramm Kompetenz durch Weiterbildung (KdW)
 
Voraussetzung:
Betriebsstätte liegt im Saarland, KMU-Kriterien der EU mehr Informationen unter FITT gGmbH - KdW-Servicestelle https://weiterbildungsportal.saarland/unternehmen/foerderung/kompetenz-durch-weiterbildung-kdw, Telefon: 0681 5867-651 bzw. -652 oder kdw@fitt.de
Fördermittel: 
A3 Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
 
Voraussetzung:  
Förderung von Seminarkosten der beruflichen Weiterbildung für Erwerbstätige unter Berücksichtigung des zu versteuernden Jahreseinkommen.
Mehr Informationen unter Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)  https://www.ib-sh.de/produkt/a3-weiterbildungsbonus-schleswig-holstein/, Telefon:  0431 9905-1111
Fördermittel: 
Weiterbildungsscheck
 
Voraussetzung:
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 55.000 € bzw. 110.000 € bei Zusammenveranlagung liegt.
 
Weitere Informationen unter https://www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de/foerderung/foerderung-a-z/weiterbildungsscheck, Telefon:  0361 2223-301 bzw. -423
 
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