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Ableismus beschreibt die Diskriminierung von Menschen aufgrund von bestimmten Fähigkeiten, die mit einer Behinderung zusammenhängen. Dies kann sich beispielsweise dann äußern, wenn ein Kind mit Trisomie 21 in die Kita kommt und dort das Personal die Einstellung vertritt, schon zu wissen, wie Kinder mit Down-Syndrom ticken, ohne dieses einzelne Kind überhaupt kennengelernt zu haben. Dabei wird die Person häufig auf die Behinderung reduziert und entsprechend abgewertet oder aufgewertet. So können auch positive Äußerungen diskriminierend wirken, zum Beispiel wenn ein Mensch mit Behinderung beim Erledigen alltäglicher Dinge übermäßig gelobt wird. Gekennzeichnet ist Ableismus von der fehlenden Wahrnehmung des Menschen als gleichberechtigtes Gegenüber und der daraus resultierenden Etikettierung.
Verschiedene, auf die Bedürfnisse des einzelnen Menschen zugeschnittene Dienstleistungen ermöglichen Menschen mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen, dass sie an und in der Gesellschaft selbstbestimmt und selbstverwirklichend teilnehmen. Assistenz kann unterschiedliche Lebensbereiche umfassen, so zum Beispiel Körperpflege, Mobilitätshilfe, Kommunikationshilfe und Ähnliches. Bei der Planung der Persönlichen Assistenz soll der Mensch mit Behinderung aktiv gestaltend tätig sein, um frei von Bevormundung dieses Angebot wahrnehmen zu können.
Barrieren sind gesellschaftliche Phänomene und Ereignisse, die Menschen daran hindern, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Dies können sowohl bauliche Barrieren sein als auch Barrieren in der Kommunikation, der Vermittlung von Informationen oder im Bereich der Finanzen oder des Rechts. Im Sinne der Barrierefreiheit soll das Lebensumfeld aller Menschen so gestaltet sein, dass keiner ausgeschlossen wird und alle gleichermaßen die Möglichkeit zur → Partizipation haben.
Grundsätzlich kann zwischen einem medizinischen Modell von Behinderung und einem sozialen Modell von Behinderung unterschieden werden. Das medizinische Modell versteht Behinderung als Schädigung der körperlichen, seelischen oder geistigen Fähigkeiten eines Menschen. Wird Behinderung als soziales Phänomen verstanden, verändert sich der Blickwinkel. Im Fokus steht nicht eine Dysfunktion oder Schädigung, sondern die Konstruktion von Behinderung durch einen sozialen Mechanismus, der aufgrund der Abweichung von gesellschaftlichen Normen zur Ausgrenzung führt.
Um Unterschiede wahrzunehmen, bilden Menschen soziale Gruppen, die in sich als homogen gelten. Diese Gruppen können sich auf verschiedene Kategorien beziehen, wie zum Beispiel Geschlecht, Alter, kognitive Entwicklung, Religion, Herkunft, Kultur oder sexuelle Orientierung. Teilweise werden mit diesen Gruppen negative und zu Abwertung führende Eigenschaften verbunden. Dies kann zu Benachteiligung oder Ausgrenzung führen. Ein sensibler Umgang mit Differenzlinien und Kategorien ist daher unabkömmlich.
Diversity-Ansätze erkennen → Vielfalt als förderungswürdige Bereicherung an. Dabei stehen im Zentrum der Wahrnehmung von Vielfalt die Möglichkeiten und Chancen, die sie bietet. Auch wenn der Begriff häufig im Zusammenhang mit dem Begriff → Heterogenität auftaucht und mitunter synonym gebraucht wird, unterscheidet er sich in der dahinterliegenden Wahrnehmung von Vielfalt.
Die soziale Ausgrenzung einzelner Personen oder Personengruppen kann mit dem Wort Exklusion bezeichnet werden. Diese Ausgrenzung kann sowohl Erziehungs- und Bildungseinrichtungen, aber auch andere gesellschaftliche Strukturen betreffen, wie zum Beispiel den allgemeinen Arbeitsmarkt oder den Zugang zu Veranstaltungen durch fehlende → Barrierefreiheit.
Der Begriff Heterogenität wird vor allem im erziehungs- und bildungswissenschaftlichen Bereich genutzt und bezeichnet das Verständnis, dass Menschen sich immer in Bezug auf ein oder mehrere Merkmale unterscheiden. Diese Unterschiede stellen im Sinne des Heterogenitätsbegriffs meist eine Herausforderung für das pädagogische Handeln dar. Dabei werden unterschiedliche → Differenzlinien als Bezugsgrößen hinzugezogen. Es werden also Abweichungen von gesellschaftlichen Normalitätsvorstellungen festgestellt und damit entsteht die Gefahr einer Hierarchisierung des Verschiedenen.
Seit der Unterzeichnung der → UN-Behindertenrechtskonvention ist der Begriff Inklusion auch im deutschsprachigen Raum etabliert. Er steht für die gesellschaftliche Herausforderung eines anerkennenden und wert- schätzenden Umgangs mit → Vielfalt und die Überwindung von Diskriminierung. Inklusion ist als Prozess der Veränderung von Verhältnissen in der Gesellschaft zu verstehen. Ziel ist ein demokratisches Zusammenleben.
Unterschieden werden kann dabei zwischen einem weiten Inklusionsverständnis, das von der Vielfalt jedes Individuums ausgeht und verschiedenste → Differenzlinien in den Blick nimmt, und einem engen Inklusionsverständnis, das sich auf die Kategorie behindert / nicht behindert bezieht.
Neben anderen gesellschaftlichen Feldern spielt der Bereich der Erziehung und Bildung im Hinblick auf → Inklusion eine entscheidende Rolle. Eine Inklusive Pädagogik, auch Inklusive Bildung oder Inklusive Erziehung, ermöglicht, dass alle Kinder ohne Zugangsbeschränkung, Selektion oder Ausgrenzung gemeinsam aufwachsen, sich entwickeln und lernen können.
Die Begriffe → Inklusion und Integration werden häufig scheinbar synonym verwendet. Jedoch unterscheiden sie sich grundlegend in den dahinterstehenden Annahmen: Während Integration davon ausgeht, dass eine große Gruppe von Menschen relativ homogen ist und die davon abweichende Außengruppe in das bestehende System integriert werden soll, betrachtet Inklusion alle Menschen als Individuen, die gleichberechtigt sind und vielfältige Merkmale oder Voraussetzungen haben. Die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sollen in ihrer flexiblen Gestaltung jedem Individuum Zugänge ermöglichen.
Der Begriff beschreibt das gleichzeitige Auftreten verschiedener ungleichheitsrelevanter Kategorien, die miteinander verwoben sind. Hierbei ist darauf zu achten, dass sich Diskriminierungs- und Benachteiligungsprozesse nicht nur aufaddieren, wenn zum Beispiel eine Behinderung und eine Benachteiligung aufgrund des Geschlechts und/oder der Herkunft vorliegen. Eine komplexe Wechselwirkung spielt eine Rolle und die Auswirkungen können je nach Kontext sehr verschieden sein.
Ein grundlegendes Prinzip von → Inklusion ist die Partizipation aller Menschen am gesellschaftlichen Leben. Dies schließt Teilhabe ein und setzt → Barrierefreiheit voraus, beinhaltet aber nicht nur Mitmachen oder Dabeisein, sondern auch aktive Mitgestaltung, Einflussnahme, Mitbestimmung und Entscheidungsmacht. Dies wird durch den Begriff der Teilgabe deutlicher: Wenn jeder Mensch auch seinen Teil zu einer gelingenden Gesellschaft dazugeben kann, ebnet sich dadurch der Weg für Inklusion.
Die Verteilung von Menschen bezogen auf ein bestimmtes Merkmal (zum Beispiel Geschlecht, kognitive Leistungsfähigkeit) kann mit Segregation oder auch Separation bezeichnet werden. Hierbei werden diese Gruppen häufig unter dem Argument einer gezielten Förderung in Sondersysteme verteilt, in denen sie jedoch nur einen eingeschränkten Zugang zu möglichen sozialen Beziehungen und allgemeiner Bildung bekommen. Damit erfahren sie Benachteiligung und → Exklusion.
Verschiedene Behinderungen oder Beeinträchtigungen werden unter dem Begriff des Sonderpädagogischen Förderbedarfs (SPF) zusammengefasst. Dazu gehören die Förderschwerpunkte Hören, Sprache, Sehen, Lernen, körperliche und motorische Entwicklung, geistige Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, lang andauernde Erkrankung. Der SPF wird durch ein diagnostisches Verfahren festgestellt. Es stellt in Deutschland oft die Grundlage dar, um Zugang zu speziellen Förderangeboten in Bildungseinrichtungen zu erhalten.
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist ein Völkerrechtsvertrag, der 2009 durch Bund und Län der ratifiziert wurde und damit geltendes Recht für die Bundesrepublik Deutschland darstellt. Zum einen bekräftigt die UN-BRK die Geltung allgemeiner Menschenrechte
für Menschen mit Behinderungen. Darüber hinaus beinhaltet sie eine Vielzahl spezieller, auf die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung abgestimmter Regelungen. Es geht jedoch hierbei nicht um Sonderrechte, sondern um das Verbot von Diskriminierung aufgrund der → Differenzlinie Behinderung
Im erziehungswissenschaftlichen Bereich bezeichnet Vielfalt die Unterschiedlichkeit der Lebenslagen von Menschen und deren individueller Merkmale. Vor allem Annedore Prengels Werk Pädagogik der Vielfalt hat dazu beigetragen, dass der Begriff im pädagogischen Bereich gebräuchlich wurde. Darin verweist sie auf die Notwendigkeit gleicher Rechte und die gleichzeitige Anerkennung der Verschiedenheit jedes Menschen.
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