06.02.2023
Helia Schneider

Kindeswohl und Kinderschutz: Übergriffiges und gewaltvolles Handeln verhindern

Das Kindeswohl, den Schutz der uns anvertrauten Kinder vor Gewalt, Diskriminierung, Übergriffen und grenzverletzendem Verhalten durch pädagogische Fachkräfte, gilt es stets in den Blick zu nehmen. Unsere Autorin zeigt Ihnen, auf welche Anzeichen Sie achten müssen.

Pflegesituationen, wie beispielsweise Windelwechseln, Anund Ausziehen, Toilettengang, bergen die Gefahr inakzeptablen Verhaltens gegenüber Kindern durch pädagogische Fachkräfte. Jörg Maywald, Experte für Kinderschutz und Kinderrechte, beschreibt, dass Gewalt und Fehlverhalten von Erwachsenen tatsächlich in unterschiedlicher Häufi gkeit und Intensität in fast jeder Kindertagesstätte vorkommen (vgl. Maywald, 2019, S. 23 ff ., Kasten unten vgl. ebd.). Dies darf keinesfalls als unvermeidbar hingenommen werden! Pädagogische Fachkräfte sind per Gesetz zum Handeln verpfl ichtet, sobald sie Kenntnis eines solchen Verhaltens erlangen.

Übergriffiges und gewaltvolles Verhalten kann sich in unterschiedlichen Formen zeigen

  •  Offenkundige Formen, zum Beispiel „Das gibt’s doch nicht! Du hast schon wieder nicht gemerkt, dass du aufs Klo musst. Dabei habe ich dich mehrmals gefragt. Immer das Gleiche mit dir, du kleines Scheißerle. Jetzt wird es echt Zeit, dass du endlich mal sauber wirst, das dauert jedes Mal so lange, dich umzuziehen.“
  • Subtile Formen, zum Beispiel: „Du hast so lange mit dem Anziehen gebraucht. Deshalb gehst du jetzt als Letzter raus.“
  • Einmalige Formen, zum Beispiel grob am Arm packen und in den Wickelraum ziehen. Wiederholte Formen, zum Beispiel einem Kind vor allen anderen Kindern in die Windel schauen.
  • Aktive Formen, zum Beispiel Bestrafung durch Separation aus der Gruppe in die Garderobe. Passive Formen durch Unterlassen notwendiger Fürsorgehandlungen, beispielsweise hat ein Kind einen wunden Po und die Fachkraft unterlässt das Eincremen mit einer Wundsalbe oder den Windelwechsel.
  • Massive Formen durch andauernde Bestrafung, Beschämung, Ignorieren von Kindern, groben Gesten und Bewegungen, Zwang. Indirekt, nahezu unbemerkt, zum Beispiel wenn ein Kind „vergessen“, vernachlässigt, „übersehen“ oder ein anderes deutlich bevorzugt wird.
  • Körperliche Formen, zum Beispiel wenn ein Kind fixiert oder gar geschlagen oder geschubst wird.
  • Seelische Formen, zum Beispiel durch Erniedrigung: „Bist du noch ein Baby, das war ja wieder klar, dass du das nicht hinkriegst!“ Sexualisierte Formen von Übergriff en bis hin zu Missbrauch.

Praxisbeispiel

Marvin und Selma bauen etwas

Marvin (6 Jahre) und Selma (5 Jahre) haben intensiv gespielt. Sie haben mit Papprohren, Kartons, Astscheiben, Bauklötzen und weiteren Materialien eine Baustelle und ein Bauwerk gestaltet. Ausgestattet mit Bauarbeiterhelm, Handschuhen, Zollstock und Wasserwaage haben sie alles vermessen, mit ihrem selbst gezeichneten Bauplan verglichen und diesen an die Wand gehängt. Erzieher Florian kommt ins Bauzimmer. Er kündigt an, dass die Kinder sich umziehen sollen, weil es jetzt raus in den Garten geht. Marvin und Selma protestieren: „Nein, wir müssen jetzt die Tiefgarage bauen, die fehlt noch.“ Es gibt jedoch keinen Verhandlungsspielraum. Sie müssen ihre Arbeit unterbrechen und alles wegräumen. Sie gehen sich umziehen. In der Garderobe kommt Erzieherin Gabi und fordert die beiden Kinder auf, die Toilette aufzusuchen bevor sie in den Garten gehen. Beide Kinder teilen ihr mit, dass sie nicht müssten und bereits während des Spielens auf dem Klo waren. Gabi besteht darauf und sagt: „Bevor ihr nicht auf der Toilette wart, könnt ihr nicht raus in den Garten.“ Zerknirscht, mit hängenden Schultern und nach unten gezogenen Mundwinkeln, dabei leise etwas sagend, was sich nach Schimpfen anhört, gehen beide aufs Klo. Gabi kommt nach einer Weile ins Bad, öffnet die Trennwandtür der Toilette, in der Marvin sitzt, und sagt: „Hände waschen nicht vergessen, dafür seid ihr die passenden Kandidaten, ich kenne euch doch!“ Marvin zieht eine Grimasse und als sie wieder draußen ist, tritt er mit dem Fuß gegen die Trennwand der Toilette. Als Selma zurück in die Garderobe geht, kommt Gabi mit ihrer Mütze, stülpt ihr diese einfach auf den Kopf. Ebenso zieht sie den Schal fester um ihren Hals. Selma seufzt daraufhin und lässt erneut die Schultern hängen.


Was passiert hier?

Indem Gabi die Kinder zwingt, auf die Toilette zu gehen, übt sie Macht aus. Körperlicher Zwang und seelischer Druck sind eindeutig unzulässig und entbehren jeglicher Grundlage! Auch wurde das eigentliche Bedürfnis der Kinder, nämlich weiterzuspielen und in ihrem Tun nicht unterbrochen zu werden, autonom handeln und entscheiden zu dürfen, nicht wahrgenommen. Außerdem wurde ihre Beschwerde in zweierlei Hinsicht nicht ernst genommen: Die Kinder teilen mit, dass sie weiterspielen wollen und nicht auf die Toilette müssen. Auch eine Komponente seelischer Gewalt lässt sich in dem Beispiel erkennen: Der beschämend formulierte Hinweis auf das Händewaschen. Das ungefragte Anziehen (Mütze und Schal) von Gabi zählt ebenfalls zu grenzüberschreitendem Fehlverhalten, da sie die Intimsphäre des Kindes nicht wahrt und keine Frage vorangestellt war, ob Selma überhaupt Mütze und Schal möchte oder Hilfe benötigt. Für die Kinder fühlt es sich in diesem Moment so an, als hätten sie kein Recht darauf, dass …

… ihre Grenze und Intimsphäre beachtet wird (unangekündigt in die Toilette kommen),
… ihre Bedürfnisse erkannt werden (weiterspielen dürfen),
… sie beteiligt werden (Anziehen),
… sie sich beschweren dürfen,
… ihr seelisches Wohlbefinden gewahrt wird.


Wichtig

Grenzverletzendes Verhalten differenziert

  • Unbeabsichtigte Grenzverletzungen, zum Beispiel: Habe ich die Signale eines jungen Kindes übersehen, dass es noch nicht bereit war, sich umziehen zu lassen? Habe ich zu schnell und hektisch gehandelt?
  • Übergriffiges Verhalten, zum Beispiel: Ein Kind, das eingenässt hat, wird grob in die Toilette gezogen. Beschämende Sätze werden formuliert: „Muss das schon wieder sein! Jetzt muss ich dir eine frische Hose anziehen und die anderen Kinder müssen wegen dir warten. Du bist doch schon alt genug, um auf die Toilette zu gehen!“ Zudem hektische Bewegungen, um die Hose runterzuziehen. Das Kind am Umziehvorgang nicht beteiligen. Mimik und Gestik des Erwachsenen drücken Genervtheit aus. Alle Handlungen werden ruppig, grob, unsanft und gewaltvoll gegenüber dem Kind ausgeführt.
  • Strafrechtliche Formen von Gewalt, zum Beispiel: Kinder werden am Stuhl fixiert und zum Probieren von Speisen oder zum Essen gezwungen, Kinder werden geschlagen. Jegliche Form von sexuellem Missbrauch.

Neue Studie zu verletzendem Verhalten von pädagogischen Fachkräften

Astrid Boll und Regina Remsperger-Kehm haben 2020 eine Studie durchgeführt, in der verschiedene Akteur:innen, die im frühpädagogischen Bereich tätig sind, nach verletzendem Verhalten durch pädagogische Fachkräfte befragt wurden. Ein Ergebnis, was zum Nachdenken anregt: 26,7 % aller Interaktionen zwischen Fachkraft und Kind sind gekennzeichnet durch verletzendes Verhalten! (vgl. Boll et al., 2021, S. 6)

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