Gewaltprävention in der Kita – rechtzeitig hinsehen, rechtzeitig handeln
Kinder erfahren Gewalt. Das haben Sie in Ihrem beruflichen Alltag sicherlich schon leider erfahren müssen. Doch Sie können etwas tun, um Kinder rechtzeitig zu schützen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie in 7 Schritten, Ihren Schutzauftrag erfüllen, das Team für dieses Thema sensibilisieren und die Eltern in schwierigen Familiensituationen unterstützen.
Das entsprechende Material (M3; M7) finden Sie in KOMPASS Kita-Leitung
Besser vorbeugen als zu spät handeln
Kinder haben das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Dies wurde im Jahr 2000 im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. So muss jede Kindertageseinrichtung in Deutschland ein Konzept vorlegen können, um darzustellen, wie sie den Kinderschutz in ihrer Einrichtung fördert, und wie vorzugehen ist, wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Die rechtliche Grundlage hierfür bietet das SGB VIII, § 72a sowie das SGB VIII § 8a und b sowie die Meldepflichten an die örtlichen Jugendämter.
Leider zeigt die Erfahrung, dass ein solches Konzept bis heute nicht in allen Einrichtungen vorzufinden ist. Demzufolge muss die Kitaleitung und/oder der Träger Standards entwickeln, die das Risiko einschätzen, und um weitere Vorgehensweisen zu erarbeiten.
1. Ihren Schutzauftrag in 7 Schritten erfüllen
Schritt 1: Die Kindeswohlgefährdung wird von den Erzieherinnen eingeschätzt
Schritt 2: Als Leiterin übernehmen Sie jetzt die Verantwortung
Schritt 3: Beziehen Sie die Eltern und Kinder ein
Schritt 4: Schätzen Sie das Risiko im gesamten Team ein
Schritt 5: Ziehen Sie eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzu
Schritt 6: Erstellen Sie gemeinsam einen Schutzplan
Schritt 7: Überprüfen Sie den Schutzplan
2. Täter(inne)n keine Chance geben
Damit sich potenzielle Täterinnen und Täter erst gar nicht in Ihre Einrichtung verirren, lohnt sich die Etablierung einer persönlichen Erklärung, die die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Einstellungsbeginn abgeben müssen (M 3). So können Sie auch kurzfristig Einstellungen vornehmen, da die Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses einige Wochen in Anspruch nehmen kann.
3. Transparenz den Eltern gegenüber
Gemeinsame Elternaktionen und Projekte stärken den Zusammenhalt und bieten eine gute Grundlage für eine offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit, in der es keine Tabuthemen gibt. Seien Sie transparent und zeigen Sie, dass Ihnen Gewaltprävention am Herzen liegt.
4. Kinder partizipieren lassen
Das SGB VIII setzt auch die Beteiligung der Kinder voraus. Hierzu gehört, sich unangenehmen Situationen mit einem Nein zu widersetzen. Viele Kinder haben aber genau damit Schwierigkeiten und benötigen die Begleitung einer Fachkraft. Unterstützen Sie die Kinder Ihrer Einrichtung mit unseren Spielideen zum Nein-Sagen (M 7).
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