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Über einen längeren Zeitraum schmutzige oder nicht wettergerechte Kleidung, Rötungen im Windelbereich, immer wieder ein blauer Fleck und dazu ein ambivalentes Verhalten des Kindes in Bring- und Abholsituationen: All das können Anzeichen von Vernachlässigung oder Gewalt sein. Pädagogische Fachkräfte wissen genau, was Kinder brauchen, um sich gesund entwickeln zu können. Sie stehen täglich in engem Kontakt mit ihren Bezugskindern und beobachten Entwicklungs-, aber auch Rückschritte der Kinder oder stellen Veränderungen im Verhalten fest. Im besten Fall kennen sie die Familiensituation der Kinder. Oft stellen sich Fachkräfte die Frage, wo genau eine Kindeswohlgefährdung beginnt. Immer wieder machen kleine Beobachtungen stutzig, werden zuweilen aber wieder vergessen. Einigen Fachkräften fehlt das Wissen, anderen wiederum der Mut und der Rückhalt, um einen Kinderschutzfall zu erkennen und zu thematisieren. Was brauchen Fachkräfte, um von einem „komischen Bauchgefühl“ zu einer objektiven Einschätzung zu kommen? Vor allem in Anbetracht dessen, dass die Formen der Kindeswohlgefährdung sehr vielseitig sind. Für die richtige Bewertung sind nötig:
All das können Fachkräfte in Fort- und Weiterbildungen erlernen. Zudem brauchen Kita-Mitarbeitende:
Aus all diesen Gründen müssen Einrichtungen und Kitaleitungen den Kinderschutz als Querschnittsthema in der Kitaarbeit verstehen und die eigene Arbeit mit Blick auf den Kinderschutz regelmäßig reflektieren:
Neben passenden Rahmenbedingungen und dem Wissen über Kinderschutz geht es um Reflexionen darüber, wie Kinder in der Einrichtung gesehen und gehört werden:
Oft bleibt es aus Unsicherheit bei einem komischen Bauchgefühl, bis der Fall endlich ernst genommen und dem Jugendamt gemeldet wird. Die Behörde fragt dann genau nach: Wer hat wann was gesehen? Wie oft haben die Fachkräfte die Eltern auf die Missstände angesprochen? Und manchmal sieht das Amt die Schuld schnell bei der Kita: Es wirft den Fachkräften schlechte Kommunikation oder mangelnde Aufsicht und Fürsorge vor. Oft kommt es zu einem Gerichtsverfahren. Dann hilft nur eine gründliche und gezielte Dokumentation. Wie die Fachkräfte ihre Beobachtungen dokumentieren, spielt keine Rolle. Denn jede Erzieherin, jeder Erzieher hat hier eigene Präferenzen. Ob Gruppenbuch, Karteikarten, Notizbücher oder eigenes Ordnersystem – ermuntern Sie Ihre Fachkräfte, Beobachtungen von Anfang an stichpunktartig zu notieren. Wichtig ist, folgendes festzuhalten:
Jede Einrichtung muss Dienstpläne und Anwesenheitslisten der Kinder archivieren. Dokumentieren Sie zusätzliche Dienste mit, zum Beispiel:
Jeder Verdachtsfall löst unterschiedliche Emotionen bei den Fachkräften aus. Auch wenn Klarheit und Eile geboten sind, fällt es oft schwer, die nötige Distanz zu wahren und die persönliche Betroffenheit außen vor zu lassen. Schaffen Sie den nötigen Raum, um im Team über persönliche Emotionen zu sprechen: Dies schafft Entlastung und macht jeden Einzelnen und jede Einzelne handlungsfähig.
LITERATUR
https://bage.de/publikationen/bage-kinderschutzleitfaden/
Monika Laut-Zimmermann ist Facherzieherin für Sprache und Integration und leitet eine inklusive Einrichtung in Berlin.
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