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ZET Nr. 6/19
Vor dreißig Jahren wurde die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet – Anlass für die ZeT, sich mit dem Thema Kinderrechte in der Kindertagespflege zu beschäftigen. Denn die gesetzlich verbrieften Rechte für Kinder haben sehr konkrete Auswirkungen auf den pädagogischen Alltag.
Manches mag selbstverständlich erscheinen: Das Recht auf gewaltfreie Erziehung, auf Bildung, auf Nahrung etwa wird in der Kindertagespflege keinem Kind vorenthalten. Aber wie ist es mit dem Recht auf Partizipation? Auf Gesundheit – also etwa ausreichend Schlaf zur individuell notwendigen Zeit? Da wird es schon schwieriger. Diese Ausgabe zeigt, was Kinderrechte bedeuten, wie sie in der Kindertagespflege berücksichtigt werden können und müssen, und warum es so wichtig ist, dass Kinder von Anfang erleben, dass ihre Rechte geschützt werden.
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