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Partizipation Nr. /2016
Partizipation ist ein grundlegendes Kinderrecht, und zwar von Geburt an – verankert in der weltweit gültigen UN-Kinderrechtskonvention. Was bedeutet das für die Betreuung der Jüngsten? Wie können sie angemessen an sie betreffenden Entscheidungen beteiligt werden?
Fragen, für die die Kindertagespflege ganz eigene Antworten geben kann und muss. Gleichzeitig sind auch Teilhabemöglichkeiten der Erwachsenen, Tagesmütter und -väter und Eltern, rund um Fragen der Kindertagespflege wichtig, damit die Bedürfnisse aller Beteiligten berücksichtigt werden können. Lesen Sie unter anderem
- über Partizipation als Grundprinzip in der Betreuung von Kindern,
- über Mitsprachemöglichkeiten von Tagesmüttern bei kommunalen Entscheidungen,
- über Beteiligung von Eltern auf persönlicher und politischer Ebene.
Und im Ratgeber unter anderem:
- über die Selbstheilungskräfte von Kindern,
- über die Beteiligung von Kindern an der Essensgestaltung.