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ZET Nr. 1/19
Selbstständig tätig oder angestellt, allein oder in einer Großtagespflegestelle, bei der Familie der Tageskinder oder in anderen Räumen, mit fünf oder weniger Kindern, in Teilzeit oder Vollzeit … es gibt viele Möglichkeiten, wie Sie als Tagesmutter oder -vater tätig sein können. In jeder Organisationsform gibt es – jeweils etwas anders gelagert – neben der Betreuungstätigkeit einiges andere zu regeln.
Insbesondere selbstständig Tätige haben einen eigenen Betrieb zu organisieren, mit allem, was dazugehört. Aber auch für Kindertagespflegepersonen im Angestelltenverhältnis gibt es so manchen „Bürokram“ zu erledigen. Und wer andere Kindertagespflegepersonen beschäftigt, für den kommen weitere Aufgaben als Arbeitgeber hinzu. Für sie alle hält diese Ausgabe wichtige Informationen bereit.
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