Kindeswohlgefährdung – Mein Bauch weiß Bescheid! Oder?
Wenn das Wohl eines Kindes in Gefahr ist, müssen Fachkräfte eingreifen. Doch wo beginnt die Kindeswohlgefährdung? Was sind Anhaltspunkte? Und: Darf ich hier auf meine Intuition hören?Text: JOHANNA NOLTE
Illustration: © Julia Freund
Der Fall
Der kleine Max liegt Erzieherin Lisa sehr am Herzen. Immer wieder gab es in den vergangenen Jahren Situationen, in denen Lisa den Eindruck hatte, dass der heute Vierjährige nicht immer gut versorgt ist. Schmutzige Kleidung, fehlendes Frühstück, Übermüdung – Lisa fielen immer wieder Dinge auf, und sie machte und macht sich Sorgen um Max. Zu den Eltern konnte Lisa in der gesamten Zeit keinen guten Kontakt aufbauen. Sie weiß, dass die Familie in sehr beengten Verhältnissen lebt und wenig Geld hat. Anscheinend gibt es auch Konflikte zwischen den Eltern. Die Tür-und-Angel-Gespräche sind kurz und die Entwicklungsgespräche wenig vertrauensvoll. Lisa kann keinen direkten Vorfall nennen oder einen wirklich fundierten Verdacht auf Kindeswohlgefährdung äußern. Lisas Bauchgefühl sagt aber etwas an deres, und sie überlegt, wie sie Max helfen kann. Sie wendet sich an Leiterin Maren.
Wer spielt mit?
Lisa ist eine sehr empathische Erzieherin, deren Feinfühligkeit im Umgang mit den Kindern vorbildlich ist. Mit Kinderschutz und Kindeswohlgefährdung hatte sie bisher noch wenig Kontakt. Sie weiß aber, dass es Abläufe gibt, die sie auf jeden Fall einhalten will – und sie möchte, dass es Max gut geht. Max’ Eltern finden, dass Max es gut in der Kindertageseinrichtung hat. Allerdings finden sie auch, dass die Situation bei ihnen zu Hause Lisa nichts angeht. Ihre Probleme lösen sie, so ihre Haltung, lieber allein. Und Max, so glauben sie, geht es dabei gut. Die Leiterin Maren kennt Max, und sie kennt auch seine Eltern. Maren schätzt manche Situationen auch kritisch ein, findet aber, dass es insgesamt nicht schlecht läuft. Die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt erlebt die Leiterin der Einrichtung als schleppend.
Zum Reflektieren
Kinderschutz spielt in der Kita auf mehreren Ebenen eine wichtige Rolle. Die Kita ist zum einen der Ort, an dem Kinder und Eltern mit ihren Lebenswelten ankommen und Anker werfen. Die Fachkräfte erleben die Kinder und ihre Entwicklung ebenso wie die Eltern im täglichen Kontakt. Sie beobachten so sehr schnell, wenn Situationen für das Kind aus dem Gleichgewicht geraten, und können im Alltag feinfühlig reagieren.
Zum Zweiten hat die Kita nach Paragraf 8a Sozialgesetzbuch (SGB) VIII einen Schutzauftrag, wenn es einen Verdacht auf eine Gefährdung des Kindeswohls gibt. Dann ist sie verpflichtet, das Risiko strukturiert und mit einer insofern erfahrenen Fachkraft einzuschätzen, mit den Eltern über die Sorgen zu sprechen und bei Bedarf das Jugendamt mit an den Tisch zu holen. Auf einer dritten Ebene ist die Kita ein Ort für Kinder, an dem sie Resilienz entwickeln und verlässliche Schutzfaktoren erleben. In der Kita und durch die Kita werden schwierige Situationen bewältigbar und Schutz gewährleistet. Alle drei Funktionen der Kita sind im Kinderschutz relevant.
Wann beginnt der Schutzauftrag?
Der Schutzauftrag beginnt dann, wenn eine Fachkraft bei einem Kind eine Beobachtung macht, die eine Gefahr darstellen könnte. Drei Kriterien zu sogenannten gewichtigen Anhaltspunkten können Orientierung geben: Dazu gehört, dass ein solcher Anhaltspunkt konkret beschreibbar ist. Er wurde von einer Fachkraft beobachtet oder direkt erfahren. Ein gewichtiger Anhaltspunkt gefährdet die Entwicklung des Kindes wesentlich und konkret oder wird dies voraussichtlich in Zukunft tun und er beinhaltet ein Tun oder ein Unterlassen der Sorgeberechtigten.
Die Intuition und das schlechte Bauchgefühl sind ein wichtiger Baustein bei der Wahrnehmung der gewichtigen Anhaltspunkte. Nicht immer lassen sich sofort konkrete Dinge benennen, sehr wohl lässt sich aber ein Bauchgefühl fachlich reflektieren und konkrete Beobachtungen dokumentieren. Oft nehmen pädagogische Fachkräfte in der Kindertageseinrichtung Risiken für die Entwicklung der Kinder wahr.
Theoriebasierte Risikofaktoren sind etwa Armut, aber auch alleinerziehende Mütter und Väter, Förderbedarfe bei Kindern oder Migration. Sie können die Entwicklung des Kindes beeinflussen und ein gesundes Aufwachsen behindern. Allerdings stellen sie ohne eine auf das Kind bezogene Einschätzung keine Gefährdung dar. Sie sind in diesem Sinn keine gewichtigen Anhaltspunkte, sondern geben weitere Informationen in der Einschätzung des Risikos.
Im Kontakt mit den Eltern prallen häufig die Sorge um das Kind und die Sorge, ein Vertrauensverhältnis zu den Eltern zu verlieren und damit dem Kind zu schaden, aufeinander. Erziehungspartnerschaft bedeutet aber vor allem, sich mit Blick auf das Kind und seine Entwicklung gemeinsam auf den Weg zu machen: die Eltern als Experten für das eigene Kind und die pädagogischen Fachkräfte als Experten für die kindliche Entwicklung.
Dazu gehören auch kritische Gespräche, die allerdings nur dann konstruktiv und wertschätzend sein können, wenn der Kontakt zu den Eltern vorher gepflegt und aufgebaut wurde.
Die Rolle des Jugendamts
Besonders wenn es um die Einbeziehung des Jugendamtes geht, tun sich Eltern und Fachkräfte schwer. Das Jugendamt ist Unterstützung und Kontrolle gleichermaßen – seine Rolle kann sich nur entfalten, wenn die Kita auch fallunabhängig in gutem Kontakt zu den zuständigen Mitarbeitenden steht. Nur wenn Kita und Jugendamt sich in ihren Logiken und Verfahren verstehen, voneinander in ihrer Funktionsweise und ihrem Auftrag wissen, kann Kooperation auf Augenhöhe im Sinne der Familien und des Kindes gelingen. Nicht zu vernachlässigen ist im Kinderschutz die Bedeutung der eigenen Biografie und der eigenen Berufsbiografie.
Kinderschutz ist nie neutral, sondern macht in verschiedenen Facetten betroffen. Je näher der Bezug und je enger die Bindung zum Kind ist, je fremder der Fachkraft die Lebenswelt der Eltern ist und je kleiner die Erfahrungen im Kinderschutz sind, desto intensiver werden die Einschätzungen dazu sein, ob und inwieweit das Kindeswohl gefährdet ist. Kinderschutz geht auf diesem Hintergrund nie allein – Professionalität im Kinderschutz bedeutet gemeinsames Handeln aller Beteiligten, Reflexion des eigenen Handelns und einen zugewandten Blick auf das Kind.
Auf Lösungssuche
Im Gespräch mit der Leiterin Maren systematisiert und dokumentiert Lisa ihre Beobachtungen und ihre Sorgen. Sie wollen Max’ Situation in der Dienstbesprechung mit dem Team beraten. Maren schlägt vor, die insofern erfahrene Fachkraft aus der Beratungsstelle mit in das Boot zu holen, damit nichts übersehen, aber auch nichts zum Drama wird.
In der Dienstbesprechung sammelt das Team Wahrnehmungen, Risikofaktoren und Schutzfaktoren für Max und seine Eltern. Lisas Bauchgefühl bekommt Raum und sie kann ihre Sorgen formulieren.
Am Ende wird deutlich, dass Max’ Situation in seiner Familie nicht einfach ist, es aber keinen Anhaltspunkt dafür gibt, dass das Kindeswohl gefährdet ist. Das Team überlegt, was Max und die Eltern unterstützen könnte. Sie vereinbaren, dass Lisa und Maren bei der nächsten Gelegenheit den Eltern ein Gespräch anbieten. Außerdem soll Lisa ihre Wahrnehmungen zu Max weiter dokumentieren, damit sie eine nächste Situation mit den Eltern zeitnah besprechen kann. Maren will sie dann unterstützen.
Die Leiterin Maren nimmt Lisas Sorgen zum Anlass, mit dem Team den Ablauf nach Paragraf 8a Sozialgesetzbuch (SGB) VIII wieder einmal durchzugehen. Maren lädt die zuständige Mitarbeiterin des Jugendamtes dazu ein, um den Kontakt lebendig zu halten.
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