BEM: Das Betriebliche Eingliederungsmanagement – was Sie als Kitaleitung wissen müssen
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement BEM hat das Ziel, Mitarbeiterinnen, die häufig oder lange krank waren, den Wiedereinstieg in das Arbeitsleben zu erleichtern. Gemeinsam mit der Mitarbeiterin suchen Sie nach Lösungsmöglichkeiten. Das kann je nach Krankheitsursache zum Beispiel eine Versetzung in eine neue Gruppe mit weniger verhaltensauffälligen Kindern sein oder ein Konfliktgespräch im Team. Lesen Sie hier, wann Sie das BEM anbieten müssen, wie Sie es richtig durchführen und welche Personen daran beteiligt sind.
Das entsprechende Material (M2) finden Sie in KOMPASS Kita-Leitung.
BEM – so funktioniert’s in der Kita
Beim ersten Lesen des § 84 SGB IX wird deutlich, dass der Gesetzgeber hier vor allem an Betriebe gedacht hatte, die jenseits der Größe von Kitas liegt. Deshalb war es notwendig, das Gesetz auf die Größe einer Kita teilweise umzuformen. Erhalten bleiben musste das eigentliche Anliegen des Gesetzes, nämlich Mitarbeiterinnen, die sich häufig arbeitsunfähig gemeldet haben, Wege aufzuzeigen, wieder in den Berufsalltag zu finden. Mit einem BEM-Verfahren verhindern Sie präventiv, dass Ihre Mitarbeiterin offiziell abgemahnt oder ihr später sogar gekündigt werden muss.
Bevor Sie jedoch ein BEM-Verfahren einleiten, sollten Sie zunächst mit Ihrer Mitarbeiterin ein Gespräch führen, ehe die kritische vom Gesetz vorgesehene Zeitgrenze erreicht ist. Vielleicht lässt sich dadurch sogar auch ein BEM-Verfahren vermeiden. Ein persönliches Gespräch ist immer die bessere Alternative.
Das BEM in 3 Schritten
Lesen Sie im Folgenden, wie Sie am besten vorgehen, wenn eine Mitarbeiterin mehr als 30 Tage innerhalb der letzten 12 Monate aus krankheitsbedingten Gründen gefehlt hat.
Schritt 1: Sie informieren den Träger, der das BEM-Verfahren einleitet
Verantwortlich für das Einleiten einer BEM-Maßnahme in der Kita ist der Träger. Wenn in Ihrer Kita eine Mitarbeiterin innerhalb der letzten 12 Monate mehr als 30 Arbeitstage arbeitsunfähig war, müssen Sie als Kita-Leitung Ihren Arbeitgeber auffordern, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement nach § 84 SGB IX einzuleiten. Verwenden Sie dazu den Vordruck (M 2).
Schritt 2: Der Träger lädt Ihre Mitarbeiterin zum Gespräch ein
Der Träger teilt Ihrer Mitarbeiterin förmlich mit, dass sie in den zurückliegenden 12 Monaten mindestens 30 Tage arbeitsunfähig war und er deshalb eine betriebliche Eingliederungsmaßnahme einleiten werde.
Schritt 3: Der Träger vereinbart einen Termin mit allen Beteiligten
Terminvereinbarungen mit den anderen Gesprächsteilnehmern sollte der Träger erst treffen, wenn die Mitarbeiterin ihre Zustimmung gegeben hat. Dies sollte frühestens 14 Tage nach dem Versand des Schreibens an die Mitarbeiterin erfolgen. In dem Einladungsschreiben an alle Beteiligten müssen der Name der Mitarbeiterin und der Grund des Gespräches angegeben werden.
Das Gespräch – diese Rolle nehmen Sie als Kita-Leiterin ein
Ermutigen Sie Ihre Mitarbeiterin, die Vorschläge der Mitarbeiterin der Servicestelle und des Mitarbeiters der Schwerbehindertenvertretung zu durchdenken. Signalisieren Sie ihr, dass sie sich nicht heute entscheiden muss, sondern sich zunächst mit diesen Fachleuten und mit ihrem Hausarzt dazu beraten kann, welche weiteren Schritte sie unternehmen möchte. Machen Sie sich bewusst, dass das BEM-Verfahren dazu da ist, Ihrer Mitarbeiterin zu helfen. Mit dieser Haltung gelingt Ihnen der Spagat zwischen den Rollen einer Vorgesetzten und Kollegin.
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