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Fachkräftemangel kennt wohl jede Kita zumindest zeitweise. Mit Erleichterung wird deshalb jede neue Kollegin, jeder neue Kollege begrüßt. Aber auch wenn sich die Fachkraft im Vorstellungsgespräch gut präsentiert hat, zeigt erst die Probezeit, ob sie wirklich ins Team passt und den Anforderungen gerecht wird. In fast jedem Arbeitsvertrag ist eine solche Frist verankert – in der Regel drei bis sechs Monate.
Gestalten Sie die Probezeit strukturiert und reflektiert. Das bedeutet, dass Sie sich grundsätzlich ein Konzept für die Probezeit erarbeiten sollten und nicht erst spontan agieren, wenn die Fachkraft da ist. Nehmen Sie sich mit Ihrer Stellvertretung Zeit zu überlegen, was in der Probezeit wichtig ist. Hierfür behalten Sie stets das Interesse und die Konzeption Ihrer Kita und das Wohl aller im Blick. Folgende Ideen können in der Praxis hilfreich sein:
Natürlich gibt es viele weitere Ideen, die Probezeit zu gestalten. Überlegen Sie, welches Vorgehen in Ihrer Einrichtung Sinn macht. Je nach Trägersituation sollten Sie diesen natürlich einbeziehen.
Im besten Fall entwickelt sich in der Probezeit eine wertschätzende Zusammenarbeit. Was aber, wenn Sie merken, dass es nicht passt?
Zunächst ist es wichtig, sich selbst zu reflektieren. Vielleicht triggert das Gegenüber etwas bei Ihnen. Versuchen Sie objektiv zu bleiben und holen Sie sich in jedem Fall ein Feedback von Ihrer Stellvertretung. Nehmen Sie Ihre Gesprächsdokumente zur Hand: Wurden Probleme angesprochen? Führen Sie sich noch einmal vor Augen, warum es zu den Überlegungen gekommen ist, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Sollte es – egal aus welchen Gründen – wirklich nicht passen, ist es immer besser, sich zu trennen.
Stellen Sie sich bei der Entscheidung beispielsweise auch die Frage, ob Sie mit dieser Fachkraft lange zusammenarbeiten können. In manchen Situationen ist es besser, noch einmal auf Mitarbeitersuche zu gehen – auch wenn die kommenden Wochen dann erneut anstrengend werden. Die Chance, jemanden zu finden, der das Team bereichert und die Qualität sichert, sollten Sie nutzen.
Bei einer Trennung im Rahmen der Probezeit müssen Sie eng mit Ihrem Träger zusammenarbeiten, damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen, wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart ist. Die Kündigung braucht keinen gewichtigen Grund und Sie müssen sich gegenüber Ihrer Fachkraft nicht rechtfertigen. Ein wertschätzender Umgang empfiehlt sich jedoch. Deshalb sollten Sie sich die Zeit für ein Gespräch nehmen. Im besten Fall ist die Fachkraft bereits vorbereitet, weil es schon ehrliche Feedback-Gespräche gab.
Eine Kündigung in der Probezeit muss fristgerecht und schriftlich erfolgen, auch wenn Sie vorab darüber informiert haben. Sie muss vom Arbeitgeber unterzeichnet sein und es sollte sichergestellt werden, dass das Schreiben zugestellt wird.
Miriam Pohl leitet eine Kita und Krippe im Raum Limburg. Sie ist staatlich anerkannte Erzieherin, Sozialpädagogin (M.A.) und Autorin.
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